Steuerliche Aspekte bei Schenkungen: Was 2025 zu beachten ist

Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen steuerlichen Aspekte bei Schenkungen und gibt Ihnen wertvolle Tipps, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.

Steuerliche Aspekte bei Schenkungen: Was 2025 zu beachten ist

Schenkungen spielen eine zentrale Rolle in der Nachfolgeplanung und Vermögensübertragung. Gerade im Jahr 2025 stehen jedoch einige steuerliche Änderungen an, die Mandanten eines Steuerberaters unbedingt beachten sollten. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen steuerlichen Aspekte bei Schenkungen und gibt Ihnen wertvolle Tipps, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.

1. Schenkungsteuer: Ein Überblick

Die Schenkungsteuer in Deutschland richtet sich nach dem Wert der Schenkung und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem. Die Steuer fällt dann an, wenn die Freibeträge überschritten werden. Je enger die Beziehung zwischen beiden Parteien, desto höher ist der Freibetrag:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Eltern und Großeltern: 100.000 €
  • Andere Personen: 20.000 €

Die Steuerklassen bestimmen außerdem, welchen Steuersatz die Beschenkten auf den Betrag zahlen müssen, der den Freibetrag übersteigt. Je nach Steuerklasse variiert der Steuersatz zwischen 7 % und 50 %. Besonders für entfernte Verwandte und Freunde kann die Steuerlast hoch ausfallen.

2. Freibeträge im Überblick – Anpassungen ab 2025?

Eine der möglichen steuerlichen Änderungen im Jahr 2025 betrifft die Freibeträge. Zwar sind noch keine genauen gesetzlichen Anpassungen beschlossen, doch diskutieren Experten über mögliche Erhöhungen der Freibeträge, insbesondere aufgrund der steigenden Immobilienpreise und der Inflation. Es ist daher ratsam, regelmäßig die Entwicklung der Freibeträge zu beobachten und gegebenenfalls frühzeitig eine Schenkung in Betracht zu ziehen, um von den aktuellen Regelungen zu profitieren.

Tipp: Schenkungen zu Lebzeiten nutzen

Da sich die Freibeträge alle zehn Jahre erneut in Anspruch nehmen lassen, bietet es sich an, größere Vermögensübertragungen auf mehrere Schenkungen zu verteilen. So können Sie den steuerlichen Vorteil maximieren.

3. Immobilien als Schenkung – was ist zu beachten?

Immobilien sind ein häufiges Objekt von Schenkungen, aber auch hier lauern steuerliche Fallstricke. Neben der Bewertung der Immobilie zum aktuellen Marktwert ist insbesondere die Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie steuerlich interessant. Unter bestimmten Bedingungen können Immobilien sogar steuerfrei übertragen werden.

Für Ehegatten und Kinder gelten hier spezielle Ausnahmeregelungen:

  • Selbstgenutztes Wohneigentum: Immobilien, die der Schenker selbst bewohnt, können an den Ehepartner oder die Kinder steuerfrei übertragen werden, wenn die Immobilie eine bestimmte Größe nicht überschreitet (bei Kindern 200 m² Wohnfläche).
  • Eigennutzung durch den Beschenkten: Der Beschenkte muss die Immobilie dann in den nächsten zehn Jahren selbst nutzen, um die Steuerfreiheit nicht zu verlieren.

Vorsicht: Behalten Sie den Marktwert im Blick

Bei Schenkungen von Immobilien ist es essenziell, den aktuellen Marktwert genau zu ermitteln. Dies kann durch Gutachter oder Makler erfolgen. Denn sollte der Wert der Immobilie den Freibetrag übersteigen, fällt Schenkungsteuer an. Bei größeren Schenkungen oder Schenkungen von Immobilien kann eine präzise Bewertung helfen, die Steuerlast zu minimieren.

4. Besonderheiten bei Unternehmensübertragungen

Die Nachfolgeplanung in Unternehmen bringt eine eigene Reihe steuerlicher Besonderheiten mit sich. Gerade bei mittelständischen Unternehmen ist es wichtig, die Schenkungsteuer nicht nur auf die Übertragung von privatem Vermögen, sondern auch auf Unternehmensanteile zu berücksichtigen.

Hier greift unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbegünstigung:

  • Verschonungsabschlag: Bis zu 85 % oder sogar 100 % des Unternehmenswerts können von der Schenkungsteuer befreit sein, wenn das Unternehmen fünf bzw. sieben Jahre fortgeführt wird und gewisse Lohnsummen eingehalten werden.

Für Unternehmer ist es daher wichtig, frühzeitig eine Steuerstrategie für die Unternehmensnachfolge zu entwickeln. Eine unüberlegte Schenkung kann zu erheblichen Steuerzahlungen führen, die die Fortführung des Betriebs gefährden könnten.

5. Steuerliche Planung und Beratung

Die Schenkungsteuer ist ein komplexes Feld, das eine sorgfältige Planung erfordert. Jeder Fall ist individuell, und die steuerlichen Folgen hängen stark von den spezifischen Umständen ab. Daher ist eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater unverzichtbar.

Die Vorteile einer professionellen Steuerberatung:

  • Individuelle Steueroptimierung: Ein Steuerberater kann helfen, die Schenkung optimal zu gestalten und dabei alle steuerlichen Vorteile auszuschöpfen.
  • Rechtssicherheit: Fehler bei Schenkungen, insbesondere bei Immobilien- oder Unternehmensübertragungen, können zu hohen Steuerbelastungen oder sogar rechtlichen Problemen führen.
  • Flexibilität bei der Vermögensübertragung: Durch die rechtzeitige Einbindung eines Beraters können Schenkungen so gestaltet werden, dass Freibeträge effizient genutzt und unnötige Steuern vermieden werden.

Fazit: Jetzt handeln und 2025 steuerlich optimal vorbereitet sein

Schenkungen sind ein wertvolles Instrument der Vermögensplanung, bergen jedoch steuerliche Herausforderungen. Mit der richtigen Planung, insbesondere im Hinblick auf mögliche Änderungen ab 2025, lassen sich viele Fallstricke vermeiden. Nutzen Sie die aktuellen Freibeträge und nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf, um steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen.

Vermeiden Sie teure Fehler und profitieren Sie von einer gezielten Steuerstrategie. Ihr Steuerberater unterstützt Sie gerne dabei, Ihr Vermögen sinnvoll und steuerlich vorteilhaft zu übertragen.

Beitrag wurde zuerst bei maier-steuerberater.de veröffentlicht von Thomas Stuppy: https://www.maier-steuerberater.de/steuerliche-aspekte-bei-schenkungen-was-2025-zu-beachten-ist/

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