Viele Rentner in Deutschland sind sich nicht bewusst, dass sie auch im Ruhestand zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein können. Mit den richtigen Steuertipps lässt sich jedoch viel Geld sparen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie das Maximum aus Ihrer Steuererklärung herausholen und welche steuerlichen Abzugsmöglichkeiten Rentner in Anspruch nehmen können.
1. Rentenbesteuerung: Was müssen Rentner versteuern?
Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 wird ein immer größerer Anteil der Rente steuerpflichtig. Im Jahr 2024 müssen 84 % der gesetzlichen Rente versteuert werden. Der verbleibende Anteil von 16 % bleibt steuerfrei.
- Wichtig: Der steuerfreie Anteil wird individuell für jeden Rentner bei Rentenbeginn festgelegt. Dieser Wert gilt für die gesamte Rentenlaufzeit und bleibt unverändert.
- Grundfreibetrag: Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 11.600 Euro (für Alleinstehende, Stand 2024), müssen Rentner keine Steuern zahlen. Ehepaare haben einen doppelten Grundfreibetrag von 23.200 Euro.
2. Welche Abzugsmöglichkeiten haben Rentner?
Glücklicherweise gibt es für Rentner einige steuerliche Abzugsmöglichkeiten, die das zu versteuernde Einkommen senken können. Hier sind die wichtigsten:
- Sonderausgaben: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerlich absetzbar. Dies betrifft sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung.
- Werbungskosten: Auch Rentner können Werbungskosten ansetzen. Dies umfasst beispielsweise Kosten für den Steuerberater oder Fahrtkosten, wenn ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeübt werden.
- Außergewöhnliche Belastungen: Ausgaben für medizinische Behandlungen, Pflegekosten oder Zuzahlungen zu Medikamenten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
- Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen: Wenn Rentner handwerkliche Dienstleistungen wie Renovierungen in Auftrag geben oder haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzhilfen oder Pflegepersonal beschäftigen, können sie 20 % der Kosten (bis zu 1.200 Euro) direkt von der Steuer abziehen.
3. Steuerfreibeträge für Rentner
Rentner können in der Steuererklärung verschiedene Freibeträge geltend machen, um ihre Steuerlast zu senken:
- Behindertenpauschbetrag: Dieser Pauschbetrag wird gewährt, wenn ein bestimmter Grad der Behinderung vorliegt. Abhängig vom Grad der Behinderung kann der Freibetrag bis zu 2.840 Euro betragen.
- Altersentlastungsbetrag: Für Rentner, die vor dem 1. Januar 1946 geboren wurden und neben der Rente noch andere Einkünfte haben, gibt es einen Altersentlastungsbetrag. Dieser beträgt im Jahr 2024 maximal 722 Euro.
4. Nebeneinkünfte im Ruhestand
Viele Rentner arbeiten auch im Ruhestand noch in Teilzeit oder ehrenamtlich. Solche Nebeneinkünfte müssen unter Umständen versteuert werden. Es gibt jedoch einige Freibeträge, die es zu beachten gilt:
- Ehrenamtspauschale: Wenn Rentner ehrenamtlich tätig sind, können sie jährlich bis zu 840 Euro steuerfrei verdienen.
- Übungsleiterpauschale: Für Tätigkeiten als Übungsleiter, Trainer oder Betreuer gilt ein Freibetrag von 3.000 Euro pro Jahr.
5. Steuererklärung für Rentner: Das müssen Sie beachten
Um das Maximum aus der Steuererklärung herauszuholen, sollten Rentner einige wichtige Punkte beachten:
- Belege sammeln: Alle Kosten, die Sie von der Steuer absetzen wollen, sollten Sie sorgfältig dokumentieren. Dazu gehören Rechnungen für Handwerker, Medikamentenzahlungen, Versicherungsbeiträge und vieles mehr.
- Zusätzliche Einkünfte melden: Nebeneinkünfte, wie Mieteinnahmen oder Gewinne aus Kapitalanlagen, müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
- Anlage R ausfüllen: Rentner müssen die Anlage R in ihrer Steuererklärung ausfüllen, um die Renteneinkünfte korrekt zu erfassen.
6. Steuertipps für Rentner: So sparen Sie Steuern im Ruhestand
- Nutzen Sie Freibeträge: Achten Sie darauf, alle Ihnen zustehenden Freibeträge wie den Altersentlastungsbetrag oder den Behindertenpauschbetrag in Anspruch zu nehmen.
- Optimieren Sie Ihre Versicherungen: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind voll absetzbar. Es lohnt sich, eine gute Übersicht über die gezahlten Beiträge zu behalten.
- Außergewöhnliche Belastungen: Sammeln Sie Arzt- und Medikamentenrechnungen, um diese als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
- Beratung in Anspruch nehmen: Die Steuergesetze ändern sich oft, und die Anforderungen an die Steuererklärung für Rentner können komplex sein. Es kann sich lohnen, einen Steuerberater zu beauftragen, um mögliche Fehler zu vermeiden.
Fazit: Auch im Ruhestand Steuern sparen
Auch im Ruhestand lohnt es sich, die Steuererklärung sorgfältig zu machen. Mit den richtigen Steuertipps für Rentner und einer guten Vorbereitung können Sie viele Abzugsmöglichkeiten nutzen und so Ihre Steuerlast erheblich senken. Vergessen Sie nicht, Belege zu sammeln und alle relevanten Freibeträge auszuschöpfen.
Beitrag wurde zuerst bei maier-steuerberater.de veröffentlicht von Thomas Stuppy: https://www.maier-steuerberater.de/steuertipps-fuer-rentner-so-holen-sie-das-maximum-aus-ihrer-steuererklaerung/





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