Merz schadet Wirtschaft ?!

Ein paar passende Kommentare zur aktuellen Merz Agenda…

Einige Firmen schalten ihre Stellenanzeigen doppelt und dreifach über verschiedene Zeitarbeitsfirmen, weshalb man unter Umständen eine beträchtliche Anzahl der vermeintlich verfügbaren Stellen abziehen müsste. Zwar wird versucht, solche Dopplungen herauszufiltern, doch das gestaltet sich schwierig – insbesondere bei einfacheren Tätigkeiten, deren Beschreibungen oft sehr knapp gehalten sind. Zudem verwenden die Zeitarbeitsfirmen unterschiedliche Vorlagen für ihre Anzeigen.

Es gibt auch keine Garantie, dass jemand durch die Aufnahme einer Stelle tatsächlich mehr zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) oder zur eigenen Kaufkraft beiträgt. Beispiel: Eine Person nimmt eine Stelle zum Mindestlohn bei einer Zeitarbeitsfirma an. Bei einer 35-Stunden-Woche und einem Mindestlohn von 12,82 €/Stunde ergibt sich ein monatliches Bruttogehalt von etwa 1.946 €. Der Nettolohn liegt bei ungefähr 1.450–1.500 €.

Nehmen wir nun an – was in der Zeitarbeit häufiger vorkommt – es entstehen monatlich 30 Stunden Arbeitsausfall. Der Arbeitnehmer geht jedoch nicht zum Amt, um aufzustocken (sei es aus Unwissenheit oder Stolz).

Zusätzlich fallen monatlich 50 € für ein Bahnticket an, und die GEZ-Gebühr (18,36 €/Monat) wird ebenfalls berücksichtigt.

Dann verbleiben nur noch etwa 1.081,64 € netto – ein Betrag, der je nach Höhe der Wohnkosten sogar unter dem vorher bezogenen Bürgergeld liegen kann. Übrigens wird bei Arbeitsausfällen häufig Urlaub genommen, obwohl dies nicht dem eigentlichen Zweck entspricht. In solchen Fällen besteht Anspruch auf Bürgergeld, der geltend gemacht werden sollte!

Fakt: Urlaub darf nicht zweckentfremdet werden, um Arbeitsausfälle zu überbrücken.

Wer unverschuldet weniger arbeitet, hat ggf. Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld – das sollte geprüft und ggf. beantragt werden.

Hinweis: Urlaubstage sind gesetzlich geregelt und dienen der Erholung, nicht der Kompensation von Leerlauf.

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