Bei Aussagen der AfD über Migration möchte ich genauer hinschauen, als nur die genannte Zahl nachzuschlagen. Denn selbst eine Zahl aus einer Regierungsantwort kann ein falsches Bild erzeugen, wenn man weglässt, wer darin überhaupt mitgezählt wird. Für mich ist das ein wichtiger Teil der Auseinandersetzung mit rechter Propaganda. Es geht um Menschen, über deren Aufenthalt geredet wird, und nicht bloß darum, wer im Interview die größere Zahl nennen kann.
Tino Chrupallas ARD-Sommerinterview vom 23. August 2026 liefert ein Beispiel dafür. Laut dem Faktencheck der ARD sprach er von einer Million abgelehnter Asylanträge im Sommer 2025. Außerdem nannte er 280.000 Menschen ohne Aufenthaltstitel, die „abgeschoben gehören“. Schon diese Aussagen muss man auseinanderhalten: Geht es um irgendwann abgelehnte Asylanträge, um Menschen ohne Aufenthaltstitel oder um Menschen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich ausreisepflichtig sind?
Die Antwort der Bundesregierung vom 10. März 2026 nennt für den 31. Dezember 2025 insgesamt 930.395 in Deutschland lebende Menschen mit einer gespeicherten Asylablehnung. Gemeint sind also nicht 930.395 neue Ablehnungen innerhalb eines Jahres. Die Regierung erklärt ausdrücklich, dass solche Einträge normalerweise bestehen bleiben, auch wenn die Entscheidung Jahre zurückliegt und jemand inzwischen auf anderem Weg ein Aufenthaltsrecht erworben hat.
251.943 Menschen dieser Gruppe hatten am selben Stichtag eine Niederlassungserlaubnis. Daneben werden etwa Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen oder zur Erwerbstätigkeit aufgeführt. Ein alter Ablehnungsbescheid sagt eben nicht, welchen Aufenthaltsstatus jemand später hat. Und diese Erklärung steht übrigens in der Antwort auf eine Anfrage aus der AfD-Fraktion. Dafür muss man keine wohlwollende Auslegung erfinden, sondern die Erläuterung zur Tabelle mitlesen.
Auch Chrupallas zweite Zahl wird dadurch nicht plausibel. Falls er mit den 280.000 Menschen die Ausreisepflichtigen meinte, passt sie nicht zum amtlichen Stand vom 30. Juni 2026: Laut Regierungsantwort vom 17. August 2026 waren es 258.845 Menschen, davon 199.271 mit einer Duldung. Das ist eine eigene Statistik mit einem anderen Stichtag. Die Zahlen lassen sich also nicht einfach von den Angaben für Dezember 2025 abziehen.
Eine Duldung ist keine Aufenthaltserlaubnis; die Ausreisepflicht bleibt bestehen. Sie bedeutet aber, dass die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist. § 60a des Aufenthaltsgesetzes regelt das unter anderem für Fälle, in denen eine Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Aus der Zahl der Ausreisepflichtigen lässt sich deshalb keine Liste von Menschen machen, die alle sofort abgeschoben werden könnten. Welche Gründe im einzelnen Fall vorliegen, beantwortet die Gesamtzahl nicht.
Mich stört an dieser Darstellung, wie schnell die unterschiedlichen Lebenssituationen hinter einem großen Abschiebeversprechen verschwinden. Wer inzwischen ein Aufenthaltsrecht hat, wird durch eine frühere Asylablehnung nicht automatisch wieder ausreisepflichtig. Und ein rechtliches Abschiebungshindernis ist nicht einfach ein lästiges Detail, das man für einen griffigen Satz weglassen kann. Wenn über den Aufenthalt von Menschen entschieden wird, müssen genau solche Unterschiede eine Rolle spielen.
Ich kämpfe gegen die AfD, und ich sehe keinen Grund, daraus einen Wettbewerb um möglichst neutrale Formulierungen zu machen. Ich möchte aber erklären können, wo ihre Darstellung nicht trägt. Hier wäre es zu wenig, nur über die Abweichung zwischen 280.000 und 258.845 zu reden. Selbst eine korrekt abgelesene Zahl würde die pauschale Abschiebeforderung nicht begründen. Die entscheidende Frage bleibt, was diese Zahl überhaupt aussagt.
Für mich zeigt dieses Beispiel, warum ich bei rechter Propaganda nicht bei „Die Zahl steht doch in einer offiziellen Quelle“ aufhören möchte. Zu einer Quelle gehören auch die Definitionen und Einschränkungen, die direkt danebenstehen.Dadurch wird dann auch verständlich, was an der Aussage irreführend ist, und die Kritik bleibt überprüfbar.
Quellen
ARD-faktenfinder: Das Interview mit Chrupalla im Faktencheck, 23. August 2026, Abschnitt „Falsche Zahlen zu Ausreisepflichtigen“. Grundlage für die hier wiedergegebenen Interviewaussagen.
Bundesregierung: Kosten freiwilliger Ausreisen und Konsequenzen nach Wiedereinreise freiwillig Ausgereister, Bundestagsdrucksache 21/4681 vom 10. März 2026, Antwort auf Frage 1, Seiten 2–3. Datenstand: 31. Dezember 2025.
Bundesregierung: Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2026, Bundestagsdrucksache 21/7637 vom 17. August 2026, Antwort auf Frage 22, Seite 25. Datenstand: 30. Juni 2026.
§ 60a AufenthG: Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung), insbesondere Absätze 2 und 3.
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