Geheimdienste sollen bald hacken und sabotieren dürfen

Darf der deutsche Geheimdienst bald einen auf „Hackermen“ machen? Der BND könnte digitale Infrastruktur im Ausland lahmlegen, Daten verändern oder löschen. Der Verfassungsschutz soll bei konkreten Gefahren ebenfalls deutlich operativer handeln können. Sogar die Sabotage von Waffen, Sprengstoff oder technischen Bauteilen steht im Raum.

Wenn ausländische Nachrichtendienste deutsche Behörden und Unternehmen hacken, Sabotageakte vorbereiten oder Desinformation mit staatlichen Mitteln betreiben, wirkt reines Zuschauen irgendwann etwas dünn. Wir reden über eine grundlegende Verschiebung innerhalb der deutschen Sicherheitsarchitektur. Aus Diensten, die Informationen beschaffen und auswerten sollen, könnten zumindest teilweise Akteure werden, die selbst eingreifen.

Das Bundeskabinett hat die Reform am 12. August 2026 beschlossen. Sie ist damit allerdings noch kein geltendes Recht, sondern muss das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Reuters berichtete, dass BND und Bundesamt für Verfassungsschutz erheblich mehr Möglichkeiten gegen Cyberangriffe und hybride Bedrohungen erhalten sollen.

Nach den neuen Plänen soll der BND bei schweren Gefahren nicht mehr in jedem Fall an der Grenze zwischen Erkenntnis und Handlung stehen bleiben. Associated Press beschreibt mögliche Maßnahmen wie das Ausschalten ausländischer Hackerserver, die Manipulation von Lieferungen und das Unbrauchbarmachen gefährlicher Gegenstände. Auch Zahlungen an angeworbene Agenten könnten blockiert werden.

Bewaffnete Einsätze im Ausland soll der BND dadurch nicht führen dürfen. Er wird also nicht zu einer deutschen Geheimarmee. Aber zwischen dem Lesen einer abgefangenen Nachricht und der gezielten Manipulation eines Systems liegt trotzdem ein gewaltiger Unterschied.

Beim Bundesamt für Verfassungsschutz ist die Sache noch sensibler. Der Dienst arbeitet im Inland und beobachtet Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Wenn eine Behörde innerhalb Deutschlands nicht nur Informationen sammelt, sondern aktiv in Computersysteme eingreift oder gefährliche Gegenstände manipuliert, berührt das zwangsläufig die Grenze zur Polizeiarbeit.

Nach den Erfahrungen mit Gestapo und nationalsozialistischem Machtapparat wurde in der Bundesrepublik bewusst verhindert, dass ein einzelner Geheimdienst gleichzeitig umfassend beobachten, ermitteln, festnehmen und Zwang ausüben kann. Nachrichtendienste und Polizei dürfen kooperieren, besitzen aber unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse.

Die Reform schafft nicht automatisch eine neue Gestapo, und solche Vergleiche helfen bei einer ernsthaften Prüfung wenig. Sie verschiebt aber eine historisch bewusst gezogene Linie. Die Bundesregierung begründet den Umbau mit einer veränderten Bedrohungslage. Cyberangriffe lassen sich innerhalb weniger Minuten über mehrere Staaten leiten. Sabotage kann heute an einem Server, einem Unterseekabel, einem Logistiksystem oder einer manipulierten Lieferung beginnen. Ein Dienst, der erst Informationen an mehrere andere Behörden weiterreichen muss, kann in einer akuten Lage tatsächlich zu langsam sein.

Dieses Problem ist real. Russland, China, Iran und andere Staaten nutzen Cyberoperationen, Spionage und Einflusskampagnen längst als politische Werkzeuge. Deutschland kann sich nicht darauf verlassen, dass klassische Polizeiverfahren für jeden Angriff geeignet sind. Auch Unternehmen und kritische Infrastruktur erwarten zu Recht, dass der Staat nicht nur nach einem Angriff erklärt, wie er vermutlich abgelaufen ist. Entscheidend ist, welche Behörde welche Handlung ausführen darf und wie hoch die Schwelle dafür liegt.

Der Gesetzentwurf sieht zusätzliche Kontrolle vor. Gleichzeitig warnen Opposition, Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen davor, dass Kontrollrechte an anderer Stelle geschwächt oder zu unübersichtlich verteilt werden könnten. The Guardian fasst sowohl die geplanten Eingriffe als auch die Kritik an Aufsicht und Trennungsprinzip zusammen.

Gerichte und Kontrollstellen benötigen technisches Fachwissen, ausreichend Personal und Zugang zu den tatsächlichen Operationsdaten. Eine nachträgliche Mitteilung, dass irgendeine Maßnahme irgendwann erfolgreich gewesen sei, reicht nicht. Ein demokratischer Staat muss sich gegen Spionage, Terror und Sabotage verteidigen können. Aber gerade weil diese Instrumente im Verborgenen eingesetzt werden, brauchen sie engere Regeln als eine gewöhnliche Polizeimaßnahme und nicht weniger.

Unklare Gesetze helfen am Ende vor allem Behörden, ihre Zuständigkeiten selbst auszulegen. Das ist bei Instrumenten, die tief in IT-Systeme, Eigentum und möglicherweise körperliche Sicherheit eingreifen, keine beruhigende Vorstellung.


Werbung: Unser Werbepartner ist Roberts Teehaus. Über den folgenden Partnerlink könnt ihr AE-TV bei einem Einkauf unterstützen. Wir erhalten eine Provision, für euch entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Roberts Teehaus entdecken und AE-TV unterstützen

Hinterlasse einen Kommentar