Die Bundesregierung will mit einem Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terror für mehr Sicherheit sorgen. Neue Überwachungsbefugnisse gehören ebenso zum Paket wie Änderungen am Strafrecht. Das Kabinett verabschiedete den Plan am 16. September 2026. Anlass waren die weiterhin hohe islamistische Bedrohung und der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day im Juli. Ein mutmaßlich islamistisch motivierter Täter fuhr mit einem Fahrzeug in eine Menschenmenge. Eine Frau starb, mindestens 31 Menschen wurden verletzt.
Der Täter war den Behörden bereits als radikaler Islamist bekannt. Sicherheitsrelevante Erkenntnisse lagen offenbar vor, entfalteten jedoch keine ausreichende Wirkung. Nach solchen Taten wächst der staatliche Werkzeugkasten zuverlässig. Weshalb die vorhandenen Werkzeuge herumlagen, bleibt häufig eine Frage für später. Später ist in der Politik ein erstaunlich dehnbarer Zeitraum.
Islamismus bezeichnet eine extremistische Ideologie. Der Islam ist eine Religion, der Millionen Menschen mit vollkommen unterschiedlichen Ansichten angehören. Die Bundesregierung hat diese Trennung in ihrer Regierungspressekonferenz ausdrücklich betont. Pauschale Verdächtigungen helfen vor allem jenen Kräften, die unsere Gesellschaft spalten wollen.
Der geplante Austausch sicherheitsrelevanter Informationen dürfte im Behördenalltag den größten Nutzen bringen. Erkenntnisse über Radikalisierung sollen schneller bei Gerichten und Sicherheitsbehörden ankommen. Laut Bund Deutscher Kriminalbeamter scheitert die Sicherheitsarbeit häufig an der rechtzeitigen Zusammenführung vorhandener Erkenntnisse.
Entscheidet ein Gericht über eine Bewährung und kennt dabei wesentliche Hinweise einer Sicherheitsbehörde kaum, bleibt das vorhandene Wissen praktisch wertlos. Der Staat weiß dann Bescheid. Nur eben woanders. Das ist ungefähr so hilfreich wie ein Feuerlöscher im Nachbargebäude, dessen Standort ordnungsgemäß in einer Excel-Tabelle dokumentiert wurde.
Elektronische Fußfesseln sollen künftig häufiger zur Überwachung bekannter Gefährder eingesetzt werden können. Eine moderne Fußfessel kann Bewegungen dokumentieren und bei bestimmten technischen Setups Alarm auslösen. Die Technik ersetzt allerdings keinen Polizeieinsatz. Ohne ausreichendes Personal wird aus der vermeintlichen Lösung schnell ein Datensatz, der irgendwo auf einem Bildschirm blinkt. Wahrscheinlich sehr gewissenhaft.
Der Begriff „Gefährder“ beschreibt eine behördliche Einschätzung und noch keine strafrechtliche Verurteilung. Maßnahmen dieser Tragweite setzen deshalb eine konkrete Gefahrenlage voraus. Ihre Dauer muss begrenzt bleiben und regelmäßig gerichtlich geprüft werden.
Länderpolizeien sollen Anbieter künftig auch zur Sicherung bestimmter Kommunikations-Verkehrsdaten anweisen können. Damit lassen sich etwa verwendete IP-Adressen zuordnen. Da solche Maßnahmen bereits vor einer Straftat greifen können, braucht jede Anordnung einen klar definierten Anlass. Datenschutz wird gerne als Bremsklotz behandelt, sobald irgendwo das Wort Terror fällt. Tatsächlich schützt er Millionen Unbeteiligte vor einer staatlichen Sammelleidenschaft, die schneller wächst als der Speicherplatz, auf dem sie abgelegt wird.
Viel Aufmerksamkeit dürfte die geplante Strafverschärfung bei gefährlichen Messerangriffen bekommen. Bringt eine Tat das Opfer in Lebensgefahr oder drohen schwere gesundheitliche Folgen, soll die Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr betragen. Der Kriminalbeamtenbund verweist auf die bereits bestehende Möglichkeit, bei extrem gefährlichen Attacken ein versuchtes Tötungsdelikt zu prüfen. Der Gesetzentwurf muss daher zeigen, welche juristische Lücke geschlossen werden soll.
Auch Bewährungsentscheidungen sollen das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit stärker berücksichtigen. Gerichte brauchen für eine brauchbare Gefahrenprognose ein vollständiges Lagebild und fachliche Einschätzungen zur Radikalisierung. Politische Empörung liefert selten brauchbare Informationen. Sie ähnelt eher einem emotionalen Eilbrief ohne Inhalt, dafür mit sehr großer Schrift.
Die Bundesregierung will außerdem Lücken bei IS-Propaganda und Terrorfinanzierung schließen. Im digitalen Raum verbreitet sich extremistischer Content schnell. Ermittlungsbehörden müssen diese Netzwerke verstehen, sonst jagen sie Accounts, während die Akteure längst weitergezogen sind und vermutlich schon ein neues Logo besitzen. Journalistische Dokumentation und wissenschaftliche Forschung brauchen dabei einen verlässlichen rechtlichen Rahmen.
Bei Prävention und Deradikalisierung bleibt der Plan noch vage. Radikalisierung entwickelt sich häufig über lange Zeit. Onlinegruppen vermitteln Zugehörigkeit und liefern einfache Feindbilder. Wer erst beim fertigen Gefährder aktiv wird, steigt ungefähr zu dem Zeitpunkt ein, an dem der Rauchmelder bereits über die Existenz des Gebäudes nachdenkt.
Präventionsstellen brauchen dauerhaftes Personal und verlässliche Finanzierung. Auch die Justiz arbeitet längst an ihrer Belastungsgrenze. Laut Deutschlandfunk waren zuletzt bundesweit mehr als 1,1 Millionen Strafverfahren unerledigt. Neue Gesetze schaffen zusätzliche Arbeit. Beim nötigen Personal wird die Spendierhose des Gesetzgebers erfahrungsgemäß auffallend eng.
Für die weitere Bewertung braucht es konkrete Gesetzentwürfe und nachvollziehbare Angaben zur Umsetzung. An der Qualität des Informationsflusses wird sich ein großer Teil der praktischen Wirkung zeigen. Hinzu kommen die Kapazitäten der Justiz und die Finanzierung der Präventionsarbeit.
Werbung: Unser Werbepartner ist Roberts Teehaus. Über den folgenden Partnerlink könnt ihr AE-TV bei einem Einkauf unterstützen. Wir erhalten eine Provision, für euch entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Quellen:





Hinterlasse einen Kommentar