Am 26. Oktober veröffentlichten die demokratischen Mitarbeiter des Justizausschusses im US-Repräsentantenhaus einen 53-seitigen Bericht über Donald Trumps Verbindungen zu Jeffrey Epstein. Das Dokument stützt sich auf Gespräche mit Betroffenen, FBI-Unterlagen und Akten aus den Freigaben nach dem Epstein Files Transparency Act. Die Autoren werfen dem Justizministerium vor, Ermittlungen beendet und belastendes Material zurückgehalten zu haben, um Trump zu schützen.
Die demokratische Ausschussminderheit veröffentlichte den Bericht acht Tage vor den Zwischenwahlen. Seine Belege stammen aus Zeugenaussagen, offiziellen Protokollen und FBI-Dokumenten. Über Schuld entscheidet ein Gericht. Für die Frage, ob endlich unabhängig ermittelt werden muss, liefern diese 53 Seiten verdammt viel Material.
Der Bericht behandelt die Geschichten von elf Frauen. Fünf beschuldigen Trump direkt, sie im Umfeld oder in Anwesenheit Epsteins vergewaltigt oder sexuell angegriffen zu haben: Béatrice Keul, Stacey Williams, Jill Harth, eine Frau unter dem Pseudonym Katie Johnson und eine anonyme Jane Doe. Drei weitere Frauen schilderten dem FBI Begegnungen, die der Bericht als Versuche Epsteins oder Ghislaine Maxwells deutet, sie Trump für sexuelle Kontakte zuzuführen. Bei drei Fällen arbeitet das Dokument mit Akten und Berichten anderer Personen.
Die wichtigste neue Aussage stammt von Béatrice Keul. Sie erzählte den Ausschussmitarbeitern, Trump habe sie 1993 während eines Schönheitswettbewerbs im New Yorker Plaza Hotel in eine Suite bringen lassen und dort vergewaltigt. Zuvor hätten Trump und Epstein ihr Hilfe bei einem Visum, einem Studium und ihrer Karriere angeboten. Der konkrete Vergewaltigungsvorwurf beruht auf mehrwöchigen Gesprächen mit Keul. Fotos und weitere Aussagen bestätigen ihre Anwesenheit bei der Veranstaltung und Kontakte zu beteiligten Personen. Das Weiße Haus weist sämtliche Anschuldigungen zurück und nennt den Bericht ein politisches Ablenkungsmanöver.
Der Bericht ordnet diese Aussagen in ein längst öffentliches Muster ein. Mehr als 25 Frauen haben Trump sexuelle Übergriffe oder anderes sexuelles Fehlverhalten vorgeworfen. Im Fall E. Jean Carroll stellte eine Ziviljury einstimmig einen sexuellen Übergriff fest. Richter Lewis Kaplan erklärte später, die nachgewiesene gewaltsame Penetration entspreche dem gewöhnlichen Verständnis von Vergewaltigung. Das Verfahren nutzte den Beweismaßstab des Zivilrechts. Damit liegt eine gerichtliche Feststellung vor.
Trump selbst lieferte dazu über Jahre erstaunlich viel Begleitmaterial. 2005 erzählte er Howard Stern, er sei als Eigentümer seiner Schönheitswettbewerbe backstage gegangen, während Teilnehmerinnen unbekleidet waren. Er habe sich dadurch Dinge erlauben können, mit denen er davonkomme. Im später veröffentlichten Access-Hollywood-Mitschnitt prahlte er erneut damit, dass Prominenz ihm sexuelle Grenzüberschreitungen ermögliche. Für jeden einzelnen Vorwurf braucht ein Strafverfahren eigene Beweise. Trumps Eigenzitate zeigen sehr deutlich, welches Verhalten er für normal hielt, sobald ihm Macht und Eigentum eine offene Tür verschafften.
Zwei der heute relevanten Frauen, im Bericht „Jane“ und „Kate“ genannt, traten bereits als Zeuginnen der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen Ghislaine Maxwell auf. Die Jury entschied dort über Maxwells Verbrechen. Ihre Aussagen zu Trump brauchen ein eigenes Verfahren. Die Staatsanwaltschaft rief sie unter Eid als Zeuginnen in einem Strafprozess auf.
Gut dokumentiert ist auch Trumps frühere Nähe zu Epstein. Flugaufzeichnungen zeigen laut Bericht mindestens acht Reisen in Epsteins Jet. 2002 nannte Trump ihn einen „terrific guy“ und erwähnte dessen Vorliebe für Frauen „on the younger side“. Fotos und Videos dokumentieren über Jahre gemeinsame Veranstaltungen. Trumps spätere Geschichte einer beiläufigen Bekanntschaft passt nur noch mit sehr großzügiger Dateikomprimierung in diese Akte.
Noch schwerer wiegt der Umgang des Justizministeriums damit. DOJ und FBI erklärten im Juli 2025 nach einer angeblich umfassenden Prüfung, sie hätten keinen Ermittlungsansatz gegen bislang nicht angeklagte Dritte gefunden und weitere Veröffentlichungen seien unangebracht. Fünf Monate zuvor hatte Justizministerin Pam Bondi selbst geschrieben, das FBI-Büro in New York habe trotz wiederholter Nachfragen Tausende Seiten zunächst verschwiegen. Im veröffentlichten Maxwell-Protokoll unterbrach Todd Blanche sie, als sie über „Jane“ sprechen wollte: „Let’s not talk about individuals.“ Der Bericht sieht darin einen Cover-up zum Schutz des Präsidenten. Dieses Motiv muss untersucht werden. Die zurückgehaltenen Akten und dokumentierten Unterbrechungen stehen bereits fest. Bei dieser Aktenlage klingt „abschließend geprüft“ ziemlich sportlich.
Die Ausschussdemokraten fordern einen unabhängigen Sonderermittler. Nach einem Mehrheitswechsel bei den Midterms könnten neue Ausschussvorsitzende weitere Zeugen vorladen und Unterlagen erzwingen. Öffentliche Anhörungen würden zusätzlichen Druck schaffen. Die strafrechtliche Entscheidung läge bei den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten. Der bisherige Stand trägt eine unabhängige Untersuchung mit vollen Befugnissen. Für eine weitere Archivkiste mit der Aufschrift „politisch gerade ungünstig“ ist er deutlich zu groß.
Quellen: Vollständiger 53-Seiten-Bericht, Pressemitteilung des Justizausschusses, Gerichtsentscheidung im Fall Carroll v. Trump, CNN-Transkript des Howard-Stern-Mitschnitts, DOJ-/FBI-Memorandum vom Juli 2025, Bondis Schreiben an das FBI, Maxwell-Interviewprotokoll, Einordnung von AFP und Stellungnahme des Weißen Hauses bei Spectrum News.
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